Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der contentus Energieberatung Jürgen Anin
§ 1 Allgemeines
1. Die nachfolgenden Bestimmungen (nachfolgend als "AGB" bezeichnet) regeln sämtliche Leistungen zwischen den Vertragspartnern, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist. Die erbrachten Leistungen können unter anderem Energieberatungsdienstleistungen umfassen, wie beispielsweise Energieeffizienzberatung für Wohngebäude, Unterstützung bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung von Einzelmaßnahmen (Sanierung) sowie für das Effizienzhaus (Neubau/Sanierung). Weitere Leistungen können Wärmebrückenberechnungen, Heizlastberechnungen, Heizflächenauslegungen, Solarsimulationen, Photovoltaiksimulationen, Lüftungskonzepte, Luftdichtheitskonzepte, Fördermittelberatungen, u.ä. umfassen (nachfolgend einzeln und gemeinsam als "Energieberatung" bezeichnet). Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss zur Energieberatung mit contentus Energieberatung Jürgen Anin gültige Fassung der AGB.
2. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers werden von contentus nicht anerkannt, es sei denn, contentus hat diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
1. Der Vertrag zur Energieberatung kommt zustande, sobald der Kunde das entsprechende Angebot von contentus akzeptiert. Sollte das Angebot eine zeitliche Begrenzung aufweisen, wird ein Vertragsverhältnis nur dann begründet, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der festgelegten Frist akzeptiert.
2. Im Falle von vom Kunden angestrebten Maßnahmen, für die contentus Energieberatungsleistungen erbringt und für die Förderanträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (nachfolgend "BAFA") oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (nachfolgend "KfW") gestellt werden, erfolgt der Vertragsschluss unter der Bedingung, dass das BAFA eine entsprechende Zuwendung genehmigt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel.
3. Ein Energieberater fungiert nicht als Finanz- und Steuerberater oder Fördermittelbeschaffer. Daher übernimmt contentus keine Haftung für die rechtzeitige Einreichung von Fördermittelanträgen, die angemessene Kalkulation von Fördermitteln, die Einhaltung von Terminen oder Fristen, die von den Fördermittelgebern vorgegeben werden, oder für das Ausbleiben von Fördermitteln, beispielsweise aufgrund eines Förderstopps oder unzureichender Haushaltsmittel seitens des Fördergebers.
§ 3 Schriftform
1. Sämtliche für den Vertrag rechtserheblichen Erklärungen und Mitteilungen des Kunden (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritt oder Minderung) müssen schriftlich erfolgen, das heißt in Schrift- oder Textform (beispielsweise per Brief, E-Mail oder Telefax).
2. Es liegen keine Vereinbarungen in mündlicher Form vor.
§ 4 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Berater sämtliche erforderlichen Informationen und Unterlagen, sofern vorhanden und zugänglich, die für die Durchführung der Energieberatung notwendig sind, zur Verfügung zu stellen. Zudem wird der Vertragspartner die beauftragten Fachhandwerker anweisen, contentus alle erforderlichen Informationen bereitzustellen.
§ 5 Lieferungen & Leistungen
1. Verbindliche Leistungsfristen bestehen ausschließlich, sofern sie von contentus schriftlich zugesagt wurden.
2. Die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen von contentus setzt voraus, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten umfassend und rechtzeitig nachkommt. Die Verpflichtungen von contentus zur Leistung ruhen, solange der Auftraggeber seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat, es sei denn, die Verzögerung ist von contentus zu vertreten.
§ 6 Leistungserschwernis & Unmöglichkeit
1. Sollte die Leistungserbringung für contentus unmöglich werden, wird contentus von der Verpflichtung zur Leistung freigestellt. In solchen Fällen ist der Auftraggeber berechtigt, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten. Jegliche weitergehenden Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind im Umfang der in § 7 geregelten Bestimmungen ausgeschlossen.
2. Wenn contentus die Leistung nur unter erschwerten Umständen erbringen kann, die vom Auftraggeber zu vertreten sind (z.B. aufgrund von Verletzungen seiner Mitwirkungspflichten), ist der Auftraggeber verpflichtet, auf Aufforderung von contentus alle Hindernisse zu beseitigen. Die Leistungspflichten von contentus ruhen bis zur Beseitigung dieser Hindernisse. Falls der Auftraggeber dieser Pflicht innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachkommt, ist contentus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall hat der Auftraggeber bereits erbrachte Leistungen auf Basis der aufgewendeten Zeit mit einem Stundensatz von 93,00 EURO zuzüglich Umsatzsteuer zu vergüten. Weitergehende Rechte von contentus bleiben davon unberührt.
§ 7 Mängelansprüche & Haftung
1. Eine Beschränkung der Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz erfolgt nicht.
2. Sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden, beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers in Fällen leichter Fahrlässigkeit für Schäden, die nicht Personenschäden sind, auf 3.000.000 € (Sachschäden) und 300.000 € (Vermögensschäden).
3. Wenn der Auftragnehmer wegen Schäden am Bauwerk in Anspruch genommen wird, behält er sich vor, vom Auftraggeber die Möglichkeit zu verlangen, die für die Schadensbeseitigung erforderlichen Planungsleistungen selbst zu erbringen, anstatt die hierfür anfallenden Kosten zu übernehmen. Diese Option steht dem Auftragnehmer nur zu, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
4. Falls der Auftragnehmer gesamtschuldnerisch neben einem anderen am Bauvorhaben beteiligten Akteur, insbesondere einem ausführenden Bauunternehmen, für einen schuldhaft verursachten Mangel oder Schaden haftet, kann er verlangen, dass der Auftraggeber zuerst den anderen Beteiligten in Anspruch nimmt. Diese Verpflichtung beschränkt sich auf eine ernsthafte außergerichtliche Inanspruchnahme, etwa durch schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist. Dies gilt nur, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
5. Abgesehen davon richten sich die Mängelansprüche des Auftraggebers nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 8 Widerrufsrecht & Folgen des Widerrufs
1. Sie haben das Recht, diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von vierzehn Tagen nach Vertragsabschluss zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Ausübung des Widerrufsrechts müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Die Verwendung des beigefügten Muster-Widerrufsformulars ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich. Die Wahrung der Widerrufsfrist erfolgt durch die rechtzeitige Absendung der Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist.
2. Wenn Sie verlangt haben, dass die Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, sind Sie verpflichtet, einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags informieren, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht. In diesem Fall beträgt der angemessene Betrag einen Stundensatz von 93,00 EURO zzgl. Umsatzsteuer basierend auf der bis dahin aufgewendeten Zeit.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Die von contentus erbrachte Leistung bleibt Eigentum von contentus bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises; im Falle von Unternehmern gilt dies bis zur Erfüllung sämtlicher gegen sie gerichteten Forderungen. Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, ist es ihm nicht gestattet, über die erhaltene Leistung bis zur vollständigen Bezahlung zu verfügen.
§ 10 Vergütung
1. Die Entlohnung für die erbrachte Energieberatung ist gemäß den Vereinbarungen im Vertrag zur Energieberatung festgelegt. Sofern im Vertrag zur Energieberatung keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, wird die Vergütung 21 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das in der entsprechenden Rechnung angegebene Konto von contentus.
§ 11 Datenschutz
1. Im Rahmen der Energieberatung werden personenbezogene Daten des Kunden von contentus verarbeitet. Detaillierte Informationen zum Datenschutz sind in der „Datenschutzerklärung“ verfügbar.
§ 12 Gerichtsstand
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen contentus und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
2. Ist der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist unser Geschäftssitz in Frankfurt am Main der ausschließliche und auch internationale Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Kunde ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.