Fördermittel gibt es reichlich – sie scheitern selten am Geld, sondern an Formalien: falsche Reihenfolge, fehlende Nachweise, ein Antrag nach Auftragsvergabe statt davor. Wir übernehmen den Förderservice für BAFA und KfW vollständig, von der Programmauswahl bis zur Auszahlung.
Wichtig zu wissen: Für viele BAFA- und KfW-Förderungen ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten Voraussetzung. Ohne gelisteten Experten gibt es keinen Antrag. Wir sind in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet und erbringen die erforderlichen Nachweise selbst.
Was wir übernehmen
- Programmauswahl. Zuschuss oder Kredit – was zu Ihrem Vorhaben und Ihrer Finanzierung passt
- Vollständige Antragsunterlagen für BAFA und KfW
- Fristgerechte Einreichung. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt sein – wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert den Anspruch
- Nachweisführung während und nach der Umsetzung, bis das Geld ausgezahlt ist
- Angebotsprüfung. Wir prüfen Handwerkerangebote auf Förderfähigkeit und sorgen für klare Leistungsbeschreibungen
Welche Programme in Frage kommen
- BAFA – BEG Einzelmaßnahmen (EM). Zuschüsse für Dämmung, Fenster, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung
- KfW 261 – Effizienzhaus. Förderkredit für die Sanierung mit Tilgungszuschuss, abhängig von der erreichten Effizienzhaus-Stufe
- KfW 297/298 – Klimafreundlicher Neubau. Förderkredit für Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude
- KfW 263 – Nichtwohngebäude. Für Unternehmen und Investoren, im Verbund mit dem Energieaudit nach DIN EN 16247
- Heizungsförderung. Eigener Zuschuss für den Heizungstausch
Welche Kombination für Ihr Gebäude die höchste Förderung ergibt, lässt sich nicht pauschal sagen – das entscheidet sich am Objekt. Genau dafür ist das Erstgespräch da.
Der Sanierungsfahrplan erhöht die Förderung
Setzen Sie Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) um, erhalten Sie in der BEG-Einzelmaßnahme den iSFP/WPB-Bonus von bis zu zehn Prozentpunkten auf den Fördersatz – und der förderfähige Kostenrahmen verdoppelt sich auf 60.000 € statt 30.000 € für die erste Wohneinheit pro Jahr.
Der Fahrplan zahlt sich damit doppelt aus: er ordnet die Maßnahmen, und er hebt den Fördersatz.
So läuft die Beantragung
- Erstgespräch. Wir klären Vorhaben, Zeitplan und in Frage kommende Programme.
- Aufnahme vor Ort. Ohne belastbare Daten kein belastbarer Antrag.
- Antrag stellen – vor der Auftragsvergabe. Wir reichen vollständig und fristgerecht ein.
- Umsetzung begleiten. Wir stellen sicher, dass die technischen Mindestanforderungen (TMA) eingehalten werden – siehe Fachplanung und Baubegleitung.
- Nachweise und Auszahlung. Wir führen die Nachweise, damit die Mittel vollständig ankommen.
Zwei Beispiele
Zweifamilienhaus in Bensheim. Baujahr 1958, 180 m², Ölheizung aus 2002. Energieberatung, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Energiebedarfsausweis und Fenstersanierung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). 12.129 € erhaltene Förderung, dazu knapp 50 % Primärenergie-Ersparnis.
Bürogebäude in Frankfurt am Main. Baujahr 1990, rund 300 m², gemischte Nutzung. Zentrale Wärmepumpe, Kellerdeckendämmung, Dachsanierung – gefördert über BEG EM und die Heizungsförderung. 21.350 € erhaltene Fördermittel, 60,42 % weniger Primärenergiebedarf.