Eine Heizung kann technisch neu und trotzdem ineffizient sein – wenn die Wärme nicht dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass jeder Raum genau die Menge bekommt, die seine Heizlast verlangt. Nicht mehr, nicht weniger.

Ohne Abgleich passiert das Bekannte: die Zimmer nahe der Heizung werden zu warm, die entfernten bleiben kalt, und die Anlage gleicht das mit einer höheren Vorlauftemperatur aus. Genau diese höhere Temperatur kostet Energie.

Was wir dabei machen

  • Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 – für jeden Raum einzeln, nicht pauschal über die Wohnfläche
  • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B – auf Grundlage der berechneten Heizlast, nicht nach Schätzwerten
  • Exakte Ventileinstellung für Komfort und Effizienz
  • Prüfung der Heizkörper auf die künftige Vorlauftemperatur
  • Förderfähiger Nachweis für die Programme

Warum Verfahren B und nicht A

Verfahren A rechnet mit Schätzwerten und Näherungen. Verfahren B ermittelt die Heizlast raumweise aus den tatsächlichen Bauteilen. Das ist aufwendiger – und es ist der Unterschied zwischen einer Einstellung, die rechnerisch stimmt, und einer, die im Haus funktioniert.

Förderprogramme verlangen den Nachweis in der Regel nach Verfahren B. Wir erbringen ihn und reichen ihn mit ein.

Entscheidend bei der Wärmepumpe

Eine Wärmepumpe arbeitet umso effizienter, je niedriger die Vorlauftemperatur ist. Wer sie in ein unabgeglichenes Netz hängt, muss die Temperatur anheben, damit auch der letzte Raum warm wird – und verliert genau den Vorteil, für den er die Anlage gekauft hat.

Der Abgleich ist deshalb keine Nacharbeit, sondern Teil der Planung. Eine effiziente Wärmeverteilung mit niedrigen Vorlauftemperaturen ist die Voraussetzung dafür, dass die Heizung effizient, sauber und förderfähig läuft.

Wann sich der Abgleich lohnt

  • Vor oder mit dem Einbau einer Wärmepumpe
  • Nach einer Dämmung – die Heizlast der Räume hat sich geändert
  • Bei einzelnen Räumen, die dauerhaft zu kalt oder zu warm sind
  • Bei Strömungsgeräuschen in Leitungen und Ventilen
  • Wenn ein Förderprogramm den Nachweis verlangt

Aus der Praxis

Beim Einfamilienhaus in Pfungstadt (Baujahr 1958, 91 m²) gehörten raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 und hydraulischer Abgleich nach Verfahren B zum Leistungsumfang. Zusammen mit der Fachplanung für Fenster, Wand und Geschossdecke ergab das 52,75 % weniger Primärenergiebedarf und 1.026 € Ersparnis pro Jahr.

Beim Bürogebäude in Frankfurt am Main (Baujahr 1990, rund 300 m²) kam der Abgleich zusammen mit einer Kellerdeckendämmung und einer zentralen Wärmepumpe zum Einsatz: 60,42 % weniger Primärenergiebedarf.

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