Fördermittel gibt es reichlich – sie scheitern selten am Geld, sondern an Formalien: falsche Reihenfolge, fehlende Nachweise, ein Antrag nach Auftragsvergabe statt davor. Wir übernehmen den Förderservice für BAFA und KfW vollständig, von der Programmauswahl bis zur Auszahlung.

Wichtig zu wissen: Für viele BAFA- und KfW-Förderungen ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten Voraussetzung. Ohne gelisteten Experten gibt es keinen Antrag. Wir sind in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet und erbringen die erforderlichen Nachweise selbst.

Was wir übernehmen

  • Programmauswahl. Zuschuss oder Kredit – was zu Ihrem Vorhaben und Ihrer Finanzierung passt
  • Vollständige Antragsunterlagen für BAFA und KfW
  • Fristgerechte Einreichung. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt sein – wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert den Anspruch
  • Nachweisführung während und nach der Umsetzung, bis das Geld ausgezahlt ist
  • Angebotsprüfung. Wir prüfen Handwerkerangebote auf Förderfähigkeit und sorgen für klare Leistungsbeschreibungen

Welche Programme in Frage kommen

  • BAFA – BEG Einzelmaßnahmen (EM). Zuschüsse für Dämmung, Fenster, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung
  • KfW 261 – Effizienzhaus. Förderkredit für die Sanierung mit Tilgungszuschuss, abhängig von der erreichten Effizienzhaus-Stufe
  • KfW 297/298 – Klimafreundlicher Neubau. Förderkredit für Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude
  • KfW 263 – Nichtwohngebäude. Für Unternehmen und Investoren, im Verbund mit dem Energieaudit nach DIN EN 16247
  • Heizungsförderung. Eigener Zuschuss für den Heizungstausch

Welche Kombination für Ihr Gebäude die höchste Förderung ergibt, lässt sich nicht pauschal sagen – das entscheidet sich am Objekt. Genau dafür ist das Erstgespräch da.

Der Sanierungsfahrplan erhöht die Förderung

Setzen Sie Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) um, erhalten Sie in der BEG-Einzelmaßnahme den iSFP/WPB-Bonus von bis zu zehn Prozentpunkten auf den Fördersatz – und der förderfähige Kostenrahmen verdoppelt sich auf 60.000 € statt 30.000 € für die erste Wohneinheit pro Jahr.

Der Fahrplan zahlt sich damit doppelt aus: er ordnet die Maßnahmen, und er hebt den Fördersatz.

So läuft die Beantragung

  1. Erstgespräch. Wir klären Vorhaben, Zeitplan und in Frage kommende Programme.
  2. Aufnahme vor Ort. Ohne belastbare Daten kein belastbarer Antrag.
  3. Antrag stellen – vor der Auftragsvergabe. Wir reichen vollständig und fristgerecht ein.
  4. Umsetzung begleiten. Wir stellen sicher, dass die technischen Mindestanforderungen (TMA) eingehalten werden – siehe Fachplanung und Baubegleitung.
  5. Nachweise und Auszahlung. Wir führen die Nachweise, damit die Mittel vollständig ankommen.

Zwei Beispiele

Zweifamilienhaus in Bensheim. Baujahr 1958, 180 m², Ölheizung aus 2002. Energieberatung, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Energiebedarfsausweis und Fenstersanierung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). 12.129 € erhaltene Förderung, dazu knapp 50 % Primärenergie-Ersparnis.

Bürogebäude in Frankfurt am Main. Baujahr 1990, rund 300 m², gemischte Nutzung. Zentrale Wärmepumpe, Kellerdeckendämmung, Dachsanierung – gefördert über BEG EM und die Heizungsförderung. 21.350 € erhaltene Fördermittel, 60,42 % weniger Primärenergiebedarf.

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