BAFA & KfW - Förderservice
Grün denken, klug handeln: Nachhaltig investieren und dabei gleichzeitig sparen!
Wir als Experten stehen Ihnen deutschlandweit zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie alle verfügbaren Fördermittel optimal nutzen können. Ob für das Wohngebäude, KfW Effizienzhaus oder Heizung für das Nichtwohngebäude – wir bringen Licht in den BAFA und KfW Fördermittel-Dschungel.
Überlegen Sie nicht länger und nutzen Sie unseren deutschlandweiten Service, um Ihre Sanierung &/oder Neubau zu optimieren und dabei sowohl Energie als auch Kosten zu sparen.
Förderübersicht
Energieberatung (iSFP) - 50%
Die Energieberatung für Wohngebäude (iSFP) unterstützt Sie bei der Entscheidung, wie die Energieeffizienz der betrachteten Immobilie sinnvoll verbessert werden kann
Neue Heizung - Bis zu 70%
Wärmepumpe (u.a. Klimaanlage) | Solarthermie | Biomasse | Heizungsoptimierung (hydraulicher Abgleich) | Brennstoffzelle | Gebäudenetz | Wärmenetz | Wasserstoff
Fachplanung & Baubegleitung - 50%
Berechnungen für die Nachweise | Planung und Dimensionierung der Heizung | Fachplanung für Wärmeschutz | Erstellung eines Energieausweises nach Sanierung | uvm.
Fassade/Außenwände - Bis zu 20%
Innen-/Außendämmung von Außenwänden sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
Fenster, Außentüren/-tore - Bis zu 20%
Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren/-toren
Sommerl. Wärmeschutz - Bis zu 20%
Ersatz oder erstmaliger Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
Geschossdecken/Böden - Bis zu 20%
Dämmung von Geschossdecken &/oder Bodenflächen. Dies bezieht sich auf beheizte oberste & unterste Geschosse
Raumlufttechnische Anlagen - Bis zu 20%
Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inkl. Wärme-/Kälterückgewinnung
Heizungsoptimierung - Bis zu 20%
Hydraulischer Abgleich | Mess-, Steuer- & Regelungstechnik | hocheffiziente Umwälzpumpen | Flächenheizung | Dämmung der Rohrleitungen | uvm.
Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderung...
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welchen Mehrwert bietet der Förderservice im Vergleich zur Eigenrecherche?
Der Förderservice bietet Ihnen einen bedeutenden Mehrwert im Vergleich zur Eigenrecherche. Während Eigenrecherche oft zeitaufwendig und mühsam ist, hebt sich unser Förderservice durch folgende Vorteile hervor:
- Expertenwissen: Unser Förderservice wird von Experten betreut, die sich mit den komplexen Regelungen und ständigen Aktualisierungen der Förderlandschaft auskennen. Diese Expertise ermöglicht es, die bestmöglichen Fördermöglichkeiten für Ihre spezifische Situation zu identifizieren.
- Zeitersparnis: Die Recherche von Förderprogrammen kann zeitaufwendig und verwirrend sein. Unser Förderservice übernimmt diese Aufgabe für Sie, spart Ihnen Zeit und stellt sicher, dass keine wichtigen Fördermöglichkeiten übersehen werden.
- Individuelle Anpassung: Jeder Fall ist einzigartig. Unser Förderservice passt sich Ihren individuellen Bedürfnissen an. Wir analysieren Ihre spezielle Situation und identifizieren maßgeschneiderte Fördermöglichkeiten, die zu Ihren Zielen passen.
- Aktualität: Die Förderlandschaft unterliegt ständigen Veränderungen. Unser Förderservice bleibt stets auf dem neuesten Stand, um sicherzustellen, dass Sie von den aktuellsten Programmen und Finanzierungsmöglichkeiten profitieren.
- Vollständigkeit: Eigenrecherche birgt die Gefahr, wichtige Fördermöglichkeiten zu übersehen. Unser Förderservice sorgt dafür, dass Sie alle verfügbaren Optionen kennen und nutzen, um Ihre Projekte optimal zu fördern.
- Klare Übersicht: Anstatt sich durch unzählige Informationen zu kämpfen, erhalten Sie von unserem Förderservice eine klare und verständliche Zusammenfassung der relevanten Fördermöglichkeiten, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.
- Finanzielle Optimierung: Durch die präzise Auswahl von Förderprogrammen und die Identifizierung möglicher Kombinationen können Sie finanzielle Vorteile maximieren und Kosten minimieren.
Insgesamt bietet unser Förderservice nicht nur eine effiziente Lösung für die Suche nach Fördermitteln, sondern auch eine umfassende Unterstützung, um sicherzustellen, dass Sie das Beste aus den verfügbaren Fördermöglichkeiten herausholen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihren finanziellen Spielraum zu erweitern und Ihre Projekte erfolgreich umzusetzen.
Wie lange dauert es, Fördermittel zu erhalten?
Die Dauer kann je nach Förderprogramm variieren. Bitte berücksichtigen Sie, dass der gesamte Ablauf vom Einreichen des Antrags bis zur Auszahlung mehrere Monate in Anspruch nehmen kann. Die Bearbeitungszeit aller beteiligten Akteure erstreckt sich aufgrund des mehrstufigen Prozesses des Fördergebers über einen längeren Zeitraum. Die Auszahlung der Fördermittel kann erst nach Abschluss der Maßnahmen und Vorliegen bezahlter Rechnungen des Fachbetriebs initiiert werden. Es ist daher dringend empfohlen, eine Option zur Zwischenfinanzierung in Ihre Planung einzubeziehen.
Kann der Förderservice auch bei der Projektabwicklung nach erfolgreicher Fördermittelzusage unterstützen?
Selbstverständlich! Bei einer energetischen Sanierung sind viele Aspekte zu berücksichtigen. Deshalb bieten wir im Rahmen der sog. Energetischen Fachplanung und Baubegleitung Unterstützung bei der Umsetzung und Abwicklung geförderter Projekte an. Unser Ziel ist es sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt und Baumängel vermieden werden. Diese Leistung wird ebenfalls gesondert vom Staat bezuschusst.
Gibt es verbesserte Förderbedingungen, wenn ein sog. individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für die Immobilie erstellt wurde (iSFP-Bonus)?
Ja, der sog. iSFP-Bonus (zusätzlich 5 % bei Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und/oder einer Heizungsoptimierung (inkl. hydraulischer Abgleich) wird gewährt, wenn ein geförderter sog. individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wurde und eine Energieeffizienz Expertin bzw. ein -Experte die Konformität der geplanten Maßnahme mit dem iSFP bestätigt.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und/oder eine Heizungsoptimierung (inkl. hydraulischer Abgleich), beträgt insgesamt 30.000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze zudem auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn die Maßnahme Bestandteil des iSFP ist.
Folglich setzt der sog. iSFP-Bonus stets eine Antragstellung über eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen -Experten voraus.
Muss der sog. individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) für die Gewährung des sog. iSFP-Bonus wie vorgeschlagen umgesetzt oder kann davon abgewichen werden?
"Die beantragte Maßnahme muss im iSFP benannt bzw. bilanziert worden sein. Für nicht im iSFP aufgeführte Maßnahmen wird kein iSFP-Bonus gewährt.
Unwesentliche inhaltliche Abweichungen, eine Übererfüllung/Ambitionssteigerung gegenüber den iSFP-Vorgaben oder Änderungen der zeitlichen Reihenfolge sind für den Bonus unschädlich.
Abweichungen von der im Zuwendungsbescheid bzw. in der Zusage bewilligten Maßnahme sind dem BAFA bzw. der KfW unverzüglich anzuzeigen. Liegt eine wesentliche inhaltliche Abweichung im Sinne einer Untererfüllung der iSFP-Vorgaben vor, kann die Maßnahme nicht als iSFP-Maßnahme gewertet werden." - BEG FAQ Stand: 12.09.2023
Müssen alle Maßnahmen aus dem sog. individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ausgeführt werden?
"Für jede energetische Sanierungsmaßnahme eines iSFP, die innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt wird, kann der Bonus beantragt werden. Der iSFPBonus wird bereits ab der ersten Maßnahme gewährt und auch nicht zurückgefordert, wenn der iSFP nicht innerhalb von 15 Jahren vollständig umgesetzt wird." - BEG FAQ Stand: 12.09.2023
Erhält man den sog. iSFP-Bonus auch, wenn der sog. individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) für ein/e Eigentümer/Eigentümerin erstellt wurde, die Immobilie dann aber verkauft wurde?
"Der iSFP ist an das jeweilige Gebäude gebunden und kann auch von nachfolgenden Eigentümerinnen und Eigentümern für den Erhalt des Bonus genutzt werden." - BEG FAQ Stand: 12.09.2023
Welche Rolle spielen die Begriffe "technische Projektbeschreibung" (TPB) und "technischer Projektnachweis" (TPN) im Zusammenhang mit Fördermittelanträgen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)?
Die "technische Projektbeschreibung" (TPB) ist ein Dokument, das vor der Antragstellung beim BAFA erstellt wird. Das Dokument muss vom eingebundenen Energie-Effizienz-Experten erstellt werden. Nach der Durchführung der Maßnahmen ist der "technische Projektnachweis" (TPN) erforderlich, um die Förderung auszulösen. Der TPN bestätigt, dass die umgesetzte Maßnahme die technischen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt und wird ebenfalls vom Energie-Effizienz-Experten erstellt.
Welche Bedeutung haben die Begriffe "Bestätigung zum Antrag" (BzA) und "Bestätigung nach Durchführung" (BnD) im Kontext von Fördermittelanträgen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)?
Die "Bestätigung zum Antrag" (BzA) ist ein Dokument, das im Vorfeld der Antragstellung bei der KfW erstellt wird. Hierin bestätigt der Energie-Effizienz-Experte die geplanten Sanierungsmaßnahmen. Nach der Umsetzung der Maßnahmen wird die "Bestätigung nach Durchführung" (BnD) benötigt. Dieses Dokument belegt die erfolgreiche & richtlinienkonforme Umsetzung der energetischen Sanierung und ist entscheidend für die Auszahlung der Fördermittel durch die KfW. Beide Dokumente werden von einem Energie-Effizienz-Experten verfasst.