Den Energieausweis brauchen Sie, wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder vermieten. Wir stellen ihn aus – als Bedarfs- oder als Verbrauchsausweis, je nachdem, was für Ihr Gebäude zulässig und sinnvoll ist.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Der Bedarfsausweis wird gerechnet: aus den Bauteilen, der Dämmung, den Fenstern und der Anlagentechnik. Er beschreibt, wie viel Energie das Gebäude bei normierter Nutzung braucht – unabhängig davon, wie die Bewohner heizen. Weil er die Bausubstanz bewertet, ist er die belastbarere Grundlage für eine Sanierungsentscheidung.

Der Verbrauchsausweis rechnet aus den tatsächlichen Verbrauchsdaten der Vorjahre. Er ist schneller erstellt, hängt aber am Heizverhalten der bisherigen Nutzer – ein sparsamer Vormieter macht ein Haus auf dem Papier besser, als es ist.

Beide sind zehn Jahre gültig.

Was wir dafür brauchen

  • Baupläne oder Angaben zu Gebäudemaßen und Bauteilen
  • Baujahr und Angaben zu späteren Sanierungen – Dämmung, Fenster, Dach
  • Unterlagen zur Heizung und zur Warmwasserbereitung
  • Für den Verbrauchsausweis: die Abrechnungen der letzten Jahre

Die Ausstellung erfolgt, sobald alle Unterlagen vorliegen. Fehlt etwas, nehmen wir die Bauteile beim Vor-Ort-Termin auf.

Günstiger zusammen mit der Beratung

Für Wohngebäude ist der Energieausweis in Kombination mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kostenlos. Für Nichtwohngebäude ist er in Kombination mit der Energieberatung günstiger.

Der Grund ist einfach: die Daten, die der Ausweis braucht, erheben wir für die Beratung ohnehin. Wer beides getrennt beauftragt, zahlt die Aufnahme zweimal.

Was im Energieausweis steht

Der Ausweis ist ein knappes Dokument, aber jede Angabe darin hat eine Funktion:

  • Die Energieeffizienzklasse auf einer Skala – die Einordnung, die Käufer und Mieter zuerst ansehen
  • Die Kennwerte für Primär- und Endenergie, entweder gerechnet (Bedarf) oder aus den Abrechnungen (Verbrauch)
  • Vergleichswerte für ähnliche Gebäude – damit die Zahl einordbar wird
  • Empfehlungen zur Modernisierung, soweit sie sich aus der Aufnahme ergeben

Die Empfehlungen sind bewusst knapp gehalten. Wer wissen will, in welcher Reihenfolge sich Maßnahmen rechnen und was sie an Förderung auslösen, braucht den Sanierungsfahrplan – der Ausweis ersetzt ihn nicht.

Welchen der beiden wir empfehlen

Wo Sie die Wahl haben, raten wir zum Bedarfsausweis. Er kostet mehr Aufnahme, beschreibt dafür aber das Gebäude statt das Heizverhalten der bisherigen Bewohner. Wer verkaufen will, hat damit eine Zahl, die auch nach einem Nutzerwechsel gilt – und wer sanieren will, hat die Rechengrundlage schon in der Hand.

Der Verbrauchsausweis ist die schnellere und günstigere Antwort, wenn es nur darum geht, kurzfristig ein Dokument vorzulegen und die Abrechnungen vollständig vorhanden sind.

Für Nichtwohngebäude gilt ein eigenes Verfahren

Büros, Praxen, Werkstätten und Hallen werden nicht wie Wohnhäuser gerechnet. Dort bilanzieren wir nach DIN V 18599 und berücksichtigen Nutzungszonen, Beleuchtung, Lüftung und Warmwasser getrennt. Mehr dazu auf der Seite Nichtwohngebäude.

Wer ihn bei uns ausstellt

Ein Ingenieurteam mit Hochschulabschluss (M.Sc.), gelistet in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes. Dieselben Fachleute, die auch die Beratung und die Fachplanung machen – deshalb lässt sich der Ausweis ohne zweite Aufnahme mit erledigen. Unser Team

Aus der Praxis

Bei beiden Referenzprojekten an Wohngebäuden gehörten Wirtschaftlichkeitsberechnung und Energiebedarfsausweis zum Leistungsumfang: beim Einfamilienhaus in Pfungstadt (Baujahr 1958, 91 m²) ebenso wie beim Zweifamilienhaus in Bensheim (Baujahr 1958, 180 m², Ölheizung aus 2002).

In beiden Fällen war der Ausweis nicht der Zweck, sondern ein Nebenprodukt der Beratung – und genau so ist er am günstigsten zu haben.

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